Doppelbesteuerungsabkommen

Das Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von Einkünften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten finden Sie hier.

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (das deutsch-dänische Steuerabkommen datiert vom 31. Oktober 1996 und ist abgefasst in deutscher und dänischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist).

Hier können Sie sich das Doppelbesteuerungsabkommen als PDF in deutscher und dänischer Sprache herunterladen (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de):