Bei Kundenbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern verlangt die Finanzbehörde bei Neuaufnahme sowie mindestens 1x jährlich die Überprüfung der Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Informieren Sie sich hier über offizielle Registrierungen bestehender oder zukünftiger Geschäftspartner.
Hier finden Sie veröffentlichte Jahresabschlüsse. Bitte beachten Sie, dass manche Gesellschaften von der Veröffentlichung befreit sind und manche nur sehr eingeschränkt veröffentlichen müssen.
Eine gute Alternative zum Handelsregister (vgl. oben)
Verlinkung zum Bundeszentralamt für Steuern
Verlinkung zum Portal der Finanzverwaltung zur Elektronischen Steuererklärung (Elster).
Hier finden Sie sämtliche Bundesgesetze
Veröffentlichte Informationen zu dänischen Gesellschaften (Homepage in englischer Sprache)